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RESCUE

  

 Räumungshelferausbildung
 
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber Beschäftigte
zu benennen, welche die Evakuierung der Beschäftigten übernehmen 
(ca. 5 % pro Betrieb). 

Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter nach VDI 4062, DIvB Richtlinie 320 und der DGUV Information 205-033 zum Räumungshelfer aus.


 


 

  

 

Rettungsdienstbedarfsplanung

 

Gerne erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Rettungsdienstbedarfsplan für Ihren Rettungsdienstbereich.


Wir stehen Ihnen auch gerne nach dieser Zeit weiter zur Verfügung und überarbeiten den Rettungsdienstbedarfsplan kontinuierlich. 





 

Ausschreibungen Rettungsdienstbedarf

 

Wir erstellen Ausschreibungsunterlagen für Beschaffungen

von neuem Rettungsdienstbedarf.


Beispielsweise für Ausrüstung der medizinischen Simulation oder für Rettungsdienstfahrzeuge wie RTW, NEF und weitere.







 

Krankenhaus Alarm- und Einsatzplanung


Gemäß Artikel 8, Absatz 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKrG)

sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet Pläne für externe und

interne Schadenslagen (MANV) aufzustellen.


Wir erstellen gerne für Sie einen Krankenhaus Alarm- und Einsatzplan nach

den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und 

Katastrophenhilfe (BBK).





 
 
 
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