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FIRE 

 

Feuerbeschau

 

Gemeinden und Städte sind gemäß § 3 Verordnung über 

die Feuerbeschau (FBV) für die Durchführung einer 

Feuerbeschau zuständig, können diese jedoch

auf Unternehmen übertragen.


Wir führen für Sie eine Feuerbeschau relevanter Gebäude und Objekte durch.



BERATUNG





 


 

 Brandschutzunterweisung

 
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der 
technischen Regel für 

Arbeitsstätten (ASR A2.2, Punkt 7.2) muss jeder Mitarbeiter 

mindestens einmal pro Jahr in die richtige Handhabung

von Feuerlöschern unterwiesen werden.


Wir führen für Sie und Ihre Mitarbeiter individuelle

Brandschutzunterweisungen durch.



BERATUNG

 

 Feuerwehrbedarfsplanung
 
Gemeinden und Städte sollen gemäß Artikel 1, Absatz 1 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen.

Gerne erstellen wir in Zusammenarbeit mit Ihnen einen Feuerwehrbedarfsplan
für Ihre Stadt oder Gemeinde.

 

Wir stehen Ihnen auch nach dieser Zeit weiter zur Verfügung und überarbeiten
Ihren Feuerwehrbedarfsplan kontinuierlich.


BERATUNG

 

 


 

 


Brandschutzhelferausbildung



Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der technischen Regel für Arbeitsstätten 

(ASR A2.2, Punkt 7.3) hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, 

welche die Brandbekämpfung übernehmen

(ca. 5 % pro Betrieb).


Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern

gemäß DGUV 205-023 aus.



BERATUNG

 

Externer Brandschutzbeauftragter


Wir stehen Ihnen gemäß ASR A2.2, Punkt 7.4 als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung und übernehmen für Sie unter anderem folgende Aufgaben:


Erstellung der Brandschutzordnung

Überwachung der Flucht- und Rettungswege

Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter 

Überwachung der brandschutztechnischen Einrichtungen

Überprüfung und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne

Organisation der Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen 

 


 

BERATUNG




 

Ausschreibungen Feuerwehrbedarf

Wir erstellen für Sie Ausschreibungsunterlagen für Beschaffungen von
neuem Feuerwehrbedarf.

Beispielsweise für "Ausrüstung für die Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit" oder für Feuerwehrfahrzeuge wie HLF 20, TSF, DLK und weitere.

 

BERATUNG

 


 Vermietung von Brandsimulationstrainern


Wir vermieten Ihnen unsere Brandsimulationstrainer für Ihre Ausbildung.


Sie erhalten von uns das rundum-sorglos-Paket:


Kompressor
Löschtrainer

Übungslöscher 

Absperrmaterial

uvm. 



BERATUNG


 



 
 
 
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