Feuerbeschau
Gemeinden und Städte sind gemäß § 3 Verordnung über
die Feuerbeschau (FBV) für die Durchführung einer
Feuerbeschau zuständig, können diese jedoch
auf Unternehmen übertragen.
Wir führen für Sie eine Feuerbeschau relevanter Gebäude und Objekte durch.
Brandschutzunterweisung
Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der technischen Regel für
Arbeitsstätten (ASR A2.2, Punkt 7.2) muss jeder Mitarbeiter
mindestens einmal pro Jahr in die richtige Handhabung
von Feuerlöschern unterwiesen werden.
Wir führen für Sie und Ihre Mitarbeiter individuelle
Brandschutzunterweisungen durch.
Brandschutzhelferausbildung
Gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der technischen Regel für Arbeitsstätten
(ASR A2.2, Punkt 7.3) hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen,
welche die Brandbekämpfung übernehmen
(ca. 5 % pro Betrieb).
Wir bilden Sie und Ihre Mitarbeiter zu Brandschutzhelfern
gemäß DGUV 205-023 aus.
Externer Brandschutzbeauftragter
Wir stehen Ihnen gemäß ASR A2.2, Punkt 7.4 als externer Brandschutzbeauftragter zur Verfügung und übernehmen für Sie unter anderem folgende Aufgaben:
Erstellung der Brandschutzordnung
Überwachung der Flucht- und Rettungswege
Ausbildung und Unterweisung der Mitarbeiter
Überwachung der brandschutztechnischen Einrichtungen
Überprüfung und Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne
Organisation der Wartung der brandschutztechnischen Einrichtungen
Vermietung von Brandsimulationstrainern
Wir vermieten Ihnen unsere Brandsimulationstrainer für Ihre Ausbildung.
Sie erhalten von uns das rundum-sorglos-Paket:
Kompressor
Löschtrainer
Übungslöscher
Absperrmaterial
uvm.